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    Whistleblowing

     

    Die BTV fördert eine Kultur der Offenheit, des Vertrauens und der Transparenz und misst der Unterstützung durch die Mitarbeiter*innen bei der Aufdeckung von Missständen bzw. von Rechtsverstößen hohe Bedeutung bei.

    Whistleblowing leistet einen wichtigen Beitrag zur Compliance-Kultur und dient der frühzeitigen Identifikation von Fehlverhalten und der Schadensminimierung. Daher ermutigen wir unsere Mitarbeiter*innen und andere mit der BTV beruflich verbundene Personen, bei Rechtsverstößen eine vertrauliche und – falls gewünscht – auch anonyme Meldung zu erstatten.

    Die BTV hat zu diesem Zweck ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das es den Mitarbeiter*innen und anderen mit der BTV beruflich in Verbindung stehenden Personen ermöglicht, Verstöße gegen Vorschriften aus bestimmten Rechtsbereichen vertraulich, auf Wunsch auch anonym zu melden. 

     

    Wer kann melden?

    Das BTV Hinweisgebersystem steht allen Personen, die mit der BTV AG oder der BTV Leasing GmbH beruflich in Verbindung stehen und in diesem Zusammenhang Informationen über relevante Verstöße erlangt haben, zur Verfügung. Das Hinweisgeberschutzverfahren bezieht sich somit insbesondere auf Meldungen von aktiven und ehemaligen Arbeitnehmer*innen, Bewerber*innen, Praktikant*innen, Anteilseignern, Mitgliedern des Aufsichtsrats, beruflich verbundenen Selbständigen sowie von Mitarbeiter*innen von Lieferanten und Auftragnehmern.

     

    Was kann gemeldet werden?

    Das Hinweisgeberschutzverfahren umfasst die in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) genannten Verstöße, wobei für Kredit- und Finanzinstitute insbesondere folgende Verstöße  von Relevanz sind:

    • Verstöße gegen Strafvorschriften
    • Bußgeldbewehrte Verstöße, sofern die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
    • Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union
      • zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen
      • mit Vorgaben zum Umweltschutz
      • zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes in Zusammenhang mit Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sowie zum Schutz von Verbrauchern im Bereich der Zahlungskonten und Finanzdienstleistungen, bei Preisangaben und bei unlauteren geschäftlichen Handlungen
      • zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und zum Schutz personenbezogener Daten
      • zur Sicherheit in der Informationstechnik
      • zur Regelung der Rechte von Aktionären
      • zur Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse
      • zur Rechnungslegung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen
    • Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen in Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte
    • Verstöße gegen Vorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen, deren Einhaltung von der BaFin überwacht und sanktioniert wird
    • Verstöße gegen für Körperschaften geltende steuerliche Rechtsnormen sowie Verstöße in Form von Vereinbarungen zur missbräuchlichen Verschaffung von Steuervorteilen
    • Verstöße gegen bestimmte unionsrechtliche und nationale Wettbewerbsbestimmungen
    • Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte
    • Betrügereien und sonstige rechtswidrige Handlungen gegen die finanziellen Interessen der Union

     

    Wie kann gemeldet werden

    Über BTV Integrity Line können Sie zu jeder Zeit unter Wahrung Ihrer Identität Verstöße melden Sofern Sie dies wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Internen Revision auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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