Bei dieser Variante - auch Teilamortisation genannt - wird während der Vertragslaufzeit vom Leasingnehmer nicht das gesamte eingesetzte Kapital rückgeführt. Die Leasingrate wird so kalkuliert, dass am Ende der Vertragsdauer ein Restwert (=linearer Restbuchwert) verbleibt.
Die Vertragslaufzeit muss aus steuerlichen Gründen zw. 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes (lt. AfA-Tabelle) liegen.
Durch Einbringung eines Depots und/oder einer Mietvorauszahlung wird die Leasingrate weiter reduziert.
Unterschied Depot zur Mietvorauszahlung
Die Vorauszahlung verringert den Tilgungsanteil der Leasingrate, während das Depot die Leasingraten um kalkulatorische Depotzinsen vermindert.
Mögliche Depot- und Mietvorauszahlungswerte
- Mietvorauszahlung maximal 30 % der Gesamtinvestitionskosten
- Depot maximal 50 % der Gesamtinvestitionskosten
- Mietvorauszahlung und Depot in Summe maximal 50 % der Gesamtinvestitionskosten
Zum Vertragsende gibt es drei mögliche Szenarien
- Der Leasinggeber dient dem Leasingnehmer das Objekt an.
- Der Leasingnehmer und der Leasinggeber vereinbaren eine Mietvertragsverlängerung, soweit es die steuerlichen Kriterien erlauben.
- Der Leasinggeber verkauft das Objekt an einen Dritten und trägt hierfür das volle Verlustrisiko.