Bei dieser Variante - auch Teilamortisation genannt - wird während der Vertragslaufzeit vom Leasingnehmer nicht das gesamte eingesetzte Kapital rückgeführt. Die Leasingrate wird so kalkuliert, dass am Ende der Vertragsdauer ein Restwert verbleibt.
Als Leasingnehmer können Sie das Leasingobjekt nach Vertragsende
- an den Leasinggeber zurückstellen
- ankaufen oder
- gegen ein neu zu vereinbarendes Leasingentgelt weiterleasen.