Bei dieser Variante - auch Teilamortisation genannt - wird während der Vertragslaufzeit vom Leasingnehmer nicht das gesamte eingesetzte Kapital rückgeführt. Die Leasingrate wird so kalkuliert, dass am Ende der Vertragsdauer ein Restwert (=linearer Restbuchwert) verbleibt.
Die Vertragslaufzeit darf aus steuerlichen Gründen maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes (lt. AfA-Tabelle) betragen.
Durch Einbringung eines Depots und/oder einer Mietvorauszahlung wird die Leasingrate weiter reduziert.
Unterschied Depot zur Mietvorauszahlung
Die Vorauszahlung verringert den Tilgungsanteil der Leasingrate, während das Depot die Leasingraten um kalkulatorische Depotzinsen vermindert.
Mögliche Depot- und Mietvorauszahlungswerte
- Mietvorauszahlung maximal 30 % der Gesamtinvestitionskosten
- Depot maximal 50 % der Gesamtinvestitionskosten
- Mietvorauszahlung und Depot in Summe maximal 50 % der Gesamtinvestitionskosten
Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der Leasingentgelte, der Mietvorauszahlung, dem Restwert und der Bearbeitungsgebühr.
Als Leasingnehmer können Sie das Leasingobjekt nach Vertragsende
- ankaufen oder
- gegen ein neu zu vereinbarendes Leasingentgelt weiterleasen.