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  • Mietvorauszahlungen, Kaution

    Immobilien-Leasing für Firmenkunden

    Die Mietvorauszahlung, auch Anzahlung oder Leasingentgeltvorauszahlung genannt, ist

    • bei Vertragsbeginn zu entrichten. Dadurch sind in weiterer Folge die laufenden Leasingentgelte entsprechend niedriger.
    • aufwandswirksam und wird auf die gesamte Leasingvertragsdauer verteilt  (Rechnungsabgrenzungsposten bei Gewinnermittlung gemäß § 4/1 und § 5).
    • umsatzsteuerpflichtig und darf 30% der Anschaffungskosten nicht übersteigen.

    Beispiel

    Anschaffungswert eines Leasingguts 1.800.000,00 € inkl. USt.

    Somit beträgt die maximale Mietvorauszahlung 540.000,00 € inkl. USt.

    Eine Mietvorauszahlung ist bei allen Leasingverträgen (Restwert- und Vollamortisationsmodell) möglich.

     

    Depot- (Kautions-) Zahlung

    Die Depotzahlung ist im Gegensatz zur Mietvorauszahlung nicht umsatzsteuerpflichtig und darf maximal 50 % der Nettoanschaffungskosten betragen.

    Für den Leasinggeber bedeutet das Depot eine zusätzliche Sicherstellung im Verwertungsfall.

    Das Depot (Kaution) ist buchhalterisch eine Forderung des Leasingnehmers an den Leasinggeber. Sie ist daher im Gegensatz zur Mietvorauszahlung nicht aufwandswirksam. Das Depot ist bei Vertragsende vom Leasinggeber zurückzuzahlen bzw. mit dem Restwert zu verrechnen.

    Beispiel

    Anschaffungskosten eines Leasinggutes 1,800.000,00 € inkl. USt.

    Somit beträgt die maximale Depotzahlung 750.000,00 €.

    Eine Depotzahlung ist nur bei Restwertleasing möglich, wobei zu beachten ist, dass das Depot nicht höher als der Nettorestwert sein kann.

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