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  • Restwertleasing

    Mobilien-Leasing für Firmenkunden

    Bei dieser Variante - auch Teilamortisation genannt - wird während der Vertragslaufzeit vom Leasingnehmer nicht das gesamte eingesetzte Kapital rückgeführt. Die Leasingrate wird so kalkuliert, dass am Ende der Vertragsdauer ein Restwert (=linearer Restbuchwert) verbleibt.

    Die Vertragslaufzeit darf aus steuerlichen Gründen maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes (lt. AfA-Tabelle) betragen.

    Durch Einbringung eines Depots und/oder einer Mietvorauszahlung wird die Leasingrate weiter reduziert.

    Unterschied Depot zur Mietvorauszahlung

    Die Vorauszahlung verringert den Tilgungsanteil der Leasingrate, während das Depot die  Leasingraten um kalkulatorische Depotzinsen vermindert.

    Mögliche Depot- und Mietvorauszahlungswerte

    • Mietvorauszahlung maximal 30 % der Gesamtinvestitionskosten
    • Depot maximal 50 % der Gesamtinvestitionskosten
    • Mietvorauszahlung und Depot in Summe maximal 50 % der Gesamtinvestitionskosten

    Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der Leasingentgelte, der Mietvorauszahlung, dem Restwert und der Bearbeitungsgebühr.

    Als Leasingnehmer können Sie das Leasingobjekt nach Vertragsende

    • ankaufen oder
    • gegen ein neu zu vereinbarendes Leasingentgelt weiterleasen.
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